Pressemitteilung Staatskanzlei Land Brandenburg

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Mit der neuen „Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg (SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – SARS-CoV-2-EindV)“ wird die bisherige Verordnung vom 17. März abgelöst. Die neue Verordnung gilt vorerst bis einschließlich 19. April (mit Ausnahme der Regelungen zum Aufenthalt im öffentlichen Raum; hier ist eine Geltungsdauer bis einschließlich 5. April festgelegt). Neben den bekannten Einschränkungen im Kita- und Schulbereich treten damit unter anderem folgende entscheidende Festlegungen in Kraft, die in wichtigen Punkten eine Verschärfung der Verordnung vom 17. März bedeuten:

Das Betreten öffentlicher Orte wird bis zum 5. April 2020 (24.00 Uhr) untersagt. Öffentliche Orte sind insbesondere öffentliche Wege, Straßen, Plätze, Verkehrseinrichtungen, Grünanlagen und Parks. Um notwendige Wege zurücklegen zu können oder zum Beispiel Sport treiben zu können, gibt es Ausnahmen: 

u.a. zur Begleitung Sterbender sowie zur Teilnahme an Beisetzungen im engsten Familienkreis. max. 15 Personen